BGH-Urteil: Bewusste Einwilligung bei Cookies notwendig
Nun ist es raus, überraschend ist es sicherlich nicht: Laut einem heutigen Urteil (28.05.2020) des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die bewusste Einwilligung von Cookies notwendig.
In einem Fall aus dem Jahr 2013 war bei einem Cookie-Banner der Haken bei "Cookies akzeptieren" von vornherein gesetzt (ein sog. default wert) und musste - sofern es nicht erwünscht war - aus dem Kästchen aktiv entfernt werden. Ansonsten wäre diese Einstellung ohne Zutun des Webseiten-Besuchers übernommen wurden. Gegen diese Vorgehensweise wurde geklagt.
Nach Auffassung des BGH handelt sich - unter Berücksichtigung von nationalem Recht (TMG) und Unionsrecht - bei einem voreingestellten Haken um keine wirksame Einwilligung. Abwählen genüge nicht den entsprechenden Anforderungen.
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Ergo: Ein Haken für Akzeptieren von Cookies muss explizit gesetzt werden!
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