Der Domainname schafft nicht nur den ersten Eindruck, sondern soll dem Kunden auch in Erinnerung bleiben - im Idealfall über Jahre. Deswegen mein Tipp als Webdesigner mit über 20 Jahren Erfahrung: wählen Sie weise!
Was es bei Ihrer Wahl alles zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
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Eine Subdomain kann vom Domainbesitzer beliebig angelegt werden. Auch ein Weiterleitung mehrerer Subdomains auf das gleiche Ziel ist möglich.
Übrigens: auch das
vorangestellte „www“ (Beispiel: www.reinwaldt.de “) oder das vorangestellte "m" (Beipsiel: m.reinwaldt.de) sind Subdomains, genauer: sogenannte „triviale Subdomains“. Das "m" vor dem Punkt wird in der Regel für Mobilseiten verwendet.
Wichtig: für die Suchmaschine handelt es sich bei www.reinwaldt.de und nur reinwaldt.de (ohne "www") um zwei unterschiedliche URLs.
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Mit Domains kann man auch Handel betreiben, also für bereits registrierte Domains bieten oder nicht mehr benötigte Domains veräußern. Eine große Plattform
hierfür ist
SEDO. Im Prinzip ist der Kauf und Verkauf simple,
allerdings gibt es auch hierbei rechtliche Fallstricke zu beachten.
Nur der Kauf schließt die Verletzung eines etwaigen Markenrechts noch nicht aus. Auch hier sollte man im Vorfeld etwaige Rechte Dritter prüfen. Sonst drohen kostspielige Überraschungen.
Eine interessante Frage, die auch immer wieder zu diversen Gerichtsurteilen geführt hat. Laut Rechtsprechung darf der Ortsname in der Domain verwendet werden. Domains, wie websdesign-untermeitingen.de sind zulässig.
Problematisch wäre es jedoch beispielsweise vor allem dann, wenn eine Spitzenstellung durch die Verwendung des Worts "die" vor der Domain vorgetäuscht werden würde, oder wenn kein Gewerbe im verwendeten Ortsnamen betrieben wird.
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