Der eigene Tod. Auch wenn er für jeden von uns unausweichlich ist, macht man
sich meist ungern Gedanken darüber. Man hofft, dass er noch weit, weit in der
Zukunft liegen möge. Und doch ist er unausweichlich. Vor nicht mal zwanig Jahren genügte es, den Verbleib seiner Vermögens- und Sachwerte vor dem Tod zu regeln. Die Zeiten haben sich geändert.
Mit dem Aufkommen sozialer Medien – Facebook begann seine Erfolgsgeschichte
2004 – hat sich auch jeder von uns immaterielle, digitale Dinge angeeignet.
Das digitale Erbe. Ja, auch digitale Daten kommen in die
Erbmasse.
Hierzu gehören:
Dass wir dieses Thema digitaler Nachlass nicht gleichgültig behandeln sollten, zeigt ein aktuelles Beispiel aus der Realität:
Facebook und Co. bieten die Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Vermächtnis im Sozialen Netzwerk zu regeln. Es gibt auch die Möglichkeit seinen Account in einen Gedenkzustand versetzen zu lassen.
So unangenehm wie die Gedanken daran auch sein mögen: handeln Sie frühzeitig!
Legen Sie noch zu Lebzeiten selbst fest, ob und durch wenn Ihr digitaler Nachlass verwaltet werden soll. Hinterlassen Sie Ihren tatsächlichen letzten Willen.
Legen Sie frühzeitig schriftlich nieder, wer Ihren Nachlass
inklusive Ihrem digitalen Vermächtnis verwalten soll. Damit schaffen Sie noch zu Lebzeiten Klarheit. Legen Sie bereits auch jetzt fest, was mit Ihrem
Smartphone, Ihrem Tablet und Ihrem Laptop und den dort gespeicherten Daten passieren
soll.
Idealerweise informieren Sie auch Ihre Angehörigen, wo diese
Vollmacht zu finden ist und wie Sie sich die Regelung Ihres Nachlasses wünschen.
Nach dem Tod eines Angehörigen werden die Hinterbliebenen
von einer Vielzahl an Gefühlen wie Trauer, unbeantwortete Fragen, Wut und Verzweiflung
übermannt. In diesem Gefühlschaos ist man für alles dankbar, was bereits zu
Lebzeiten geregelt wurde. Geben Sie Ihren letzten Willen bekannt.
Sie kennen das Problem: wenn Sie aus sicherheitstechnischen
Aspekten alles richtig gemacht haben, verwenden Sie für unterschiedliche
Anwendungen unterschiedlich Zugangsdaten. Das ist natürlich Fluch und Segen
zugleich. Zum einen sind Ihre Accounts - selbst wenn ein Passwort
geleakt
wurde - besser geschützte. Zum anderen verliert man schnell den Überblick über all seine
Passwörter.
Meine erste Empfehlung: erstellen Sie zumindest eine Liste
mit allen Ihre Accounts und Zugangsdaten und verwahren Sie diese an einem
sicheren Ort, den nur Sie und ein Angehöriger Ihres Vertrauens kennt.
Die Verbraucherzentrale hat hierzu bereits eine Musterliste erstellt und stellt diese kostenlos zum Download zur Verfügung.
Deponieren Sie diese Liste beispielweise in einem Bankschließfach,
einem hauseigenen Tresor oder auch elektronisch auf einem verschlüsselten
USB-Stick. Aber: vergessen Sie nicht, Ihrem Nachlasskontakt das Passwort zur Entschlüsselung
des USB-Sticks zu geben.
Problem: zwangsläufig
sollten Sie diese Liste immer auf den aktuellsten Stand halten. Dies gelingt
nicht immer.
Aus diesem Grund habe ich eine zweite, bessere Lösung,
welche sogar vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik empfohlen wird:
nutzen Sie den Passwortmanager KeePass. Die
Pflege der Zugangsdaten läuft wesentlich praktikabler von der Hand. Aber:
vergessen Sie auch hier nicht, Ihrem Nachlasskontakt sowohl das Passwort zum PC
als auch das Masterpasswort zum Passwortmanager zu geben.
Social Media Kanäle wie Facebook bieten mittlerweile die
Möglichkeit festzulegen, wer Ihre Nachlasskontakt verwalten soll und ob
der Account in einen Gedenkzustand versetzt werden soll oder ob er gelöscht
werden soll.
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